MdB Andreas Schwarz (SPD): Schluss mit der Ausbeutung in der Fleischindustrie

Veröffentlicht am 17.12.2020 in Wirtschaft

Andreas Schwarz, ©Foto: Steven P. Carnarius

Der Deutsche Bundestag beschließt heute mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz den besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie. „Dafür verändern wir das ganze Geschäftsmodell derjenigen Betriebe, die in der Vergangenheit immer wieder durch die unerträgliche Behandlung ihrer Beschäftigten aufgefallen sind. Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz gehören damit der Vergangenheit an“, so der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.

Um die organisierte Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie zu durchbrechen, verpflichten wir die Unternehmen, in ihrem Kernbereich nur noch mit eigenen Beschäftigten tätig zu werden. Werkverträge und Leiharbeit werden dort verboten. 

Allein in der Fleischverarbeitung können per Tarifvertrag in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen, gilt aber nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Leiharbeitskräften. Beim Schlachten und Zerlegen gilt auch diese Ausnahme nicht. Werkverträge werden für den gesamten Kernbereich verboten.

„So kann die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zustände in den Fabriken nicht länger verwischt werden. Sie liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können“, erläutert der SPD-Abgeordnete.

Das Gesetz wird außerdem mit einheitlichen Kontrollstandards, einer Mindestbesichtigungsquote und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeitsschutz sorgen. In der Fleischindustrie wird die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht gemacht. 
Außerdem stellt das Gesetz klar, dass auch erforderliche Rüst-, Umkleide- und Waschzeiten zur Arbeitszeit gehören und bezahlt werden müssen. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für alle Branchen verbessert, um beispielsweise gesundheitsgefährdende Massenunterkünfte zu beschränken.

„Was mir sehr wichtig ist: Die Metzgerei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen“. betont Schwarz: „Wer weniger als 50 Menschen beschäftigt, ist von den Verschärfungen nicht betroffen. Das Verkaufspersonal zählt dabei nicht mit. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was wir mit diesem Gesetz beenden, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken – und das ist höchste Zeit.“

 

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Auf eine Bratwurst! mit MdB Andreas Schwarz

Wer hat Lust auf einen gemütlichen Grillabend mit MdB Andreas Schwarz und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Jonas Merzbacher? 

„Wir sind ab sofort im Landkreis Bamberg unterwegs und haben Bratwürste im Gepäck. Wer möchte, lädt uns zu sich nach Hause ein. Während Sie die Bratwürste grillen, unterhalten wir uns über die Probleme in unserer Republik, die Ideen für unsere Region und Ihre persönlichen Baustellen“, erläutert Andreas Schwarz die Idee hinter der Aktion. 
Persönlicher geht es kaum. Wer also diese einmalige Gelegenheit ergreifen möchte, der meldet sich bitte unter 0951-51929400 oder andreas.schwarz.ma04@bundestag.de, um einen Termin für den Hausbesuch zu vereinbaren. 

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